Juniorretter
Zum Erwerb dieses Abzeichens muss der Teilnehmer mindestens zehn Jahre alt sein und das JSA Gold besitzen. Meistens ist diese Voraussetzung schon gegeben, wenn alle vorherigen Ausbildungssgruppen durchlaufen worden sind.
Das Abzeichen steht für eine Vorbereitung zur Rettungsschwimmausbildung für Kinder, die langsam an die Personenrettung herangeführt werden sollen. Dazu wird das bisher Erlernte gefestigt bzw. vertieft (Technik- und Konditionstraining). Transportschwimmen bereichert u.a. das Ausbildungsprogramm.
Techniken zur Ersthilfe und zur Wasserrettung aus der Theorie werden auch praktisch umgesetzt.
Voraussetzungen für den Erwerb
Das Mindestalter für die Ausbildung und Prüfung zum Junior-Retter beträgt 10 Jahre.
Die Prüfung zum Junior-Retter setzt den Erwerb der Leistungsstufe Deutsches Jugendschwimmabzeichen Gold voraus.
Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:
- 100m Schwimmen ohne Unterbrechung, davon
-25m Kraulschwimmen
-25m Rückenkraulschwimmen
-25m Brustschwimmen
-25m Rückenschwimmen mit Grätschschwung - 25m Schleppen eines Partners mit Achselgriff
- Selbstrettung: Kombinierte Übung in leichter Freizeitbekleidung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist.
-Fußwärts ins Wasser springen, danach Schwebelage einnehmen
-4 Minuten Schweben an der Wasseroberfläche in Rückenlage mit Paddelbewegungen
-6 Minuten langsames Schwimmen, jedoch mindestens viermal die Körperlage wechseln (Bauch-, Rücken-, Seitlage); die Kleidungsstücke im tiefen Wasser ausziehen - Fremdrettungsübung: Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
-15m zu einem Partner in Bauchlage anschwimmen, nach halber Strecke auf ca.2m Tiefe abtauchen und zwei kleine Tauchringe heraufholen; diese anschließend fallen lassen und das anschwimmen fortsetzen
-Rückweg. 15m Schleppen eines Partners mit Achselgriff
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung umfasst den Nachweis folgender Kenntnisse:
- Maßnahmen der Selbstrettung
- Grundverhalten für die Fremdrettung
- elementare „Erste- Hilfe“
